Das sächsische Kabinett hat am 30. März, einer Rechtsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zugestimmt. Danach „… ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen derzeit untersagt.“
Das Innenministerium und das Gesundheitsministerium haben zwar Ausnahmen für das Nutzungsverbot beschlossen. Diese Ausnahmen werden aktuell grundsätzlich nur für Bundeskaderathletinnen und -athleten bzw. für Athletinnen und Athleten mit vergleichbaren Kadereinstufungen (z.B. bei Mannschaftssportarten aus den Bundesligen) aus dem Bereich der Sommersportarten erteilt. (Quelle: Webseite der Staatsregierung)
Demzufolge bleibt auch unser Training bis auf weiteres untersagt.