Auf der facebook-Seite des DBSV 1959 e.V. wurde am 23.02.2020 behauptet, dass Chemnitz die Ausrichtung der Altersmeisterschaften abgesagt hätte.

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Ende des Jahres 2018 wurde der BSC Chemnitz-Rabenstein e.V. vom DBSV angefragt, ob wir bereit wären, die DM Altersklssen 2020 in Chemnitz durchzuführen. Dem stand prinzipiell nichts entgegen. Also erklärten wir unsere Bereitschaft. 2019 fanden in Chemnitz die Meisterschaften „Jugendverbandspokal“ und die „DM Feld/ Wald“ des DBSV statt. Es zeigte sich, dass die Ausrichterverträge in der Formulierung Lücken aufwiesen, die einerseits die Aufgaben des Vereins für die jeweilige Meisterschaft nicht eindeutig formulierten und sich andererseits herausstellte, dass die Vergütung nicht im Sinne des Präsidiums des DBSV geregelt war. Dies führte auf beiden Seiten zu Verärgerung. Es galt daher, den Ausrichtervertrag zur DM Altersklassen genau zu prüfen und ggf. im gegenseitigen Einvernehmen zu überarbeiten.

Dies tat der Vorstand des BSC Chemnitz-Rabenstein e.V. Der uns vorgelegte Ausrichtervertrag enthielt eine große Anzahl an Anforderungen an den Verein:

  • Einholung von Genehmigungen
  • detaillierte Beschilderung einer verkehrsgünstigen Anfahrt
  • permanente Verbindung zu einem Rettungsdienst,
  • würdige Ausgestaltung des Veranstaltungsortes
  • Organisation von Unterkunftsmöglichkeiten für Offizielle des DBSV und für die Kampfrichter
  • Sicherstellung der Verpflegung mit einer ausgewogenen Auswahl an Speisen und Getränken zu angemessenen Preisen
  • Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von sanitären Anlagen und Abfallbehältern, die regelmäßig zu reinigen bzw. zu leeren sind
  • Herrichtung des Wettkampffeldes
  • Erstellung der Scheibeneinteilung
  • ausreichende Anzahl an Helfern gewinnen, die dem Kampfrichterteam zur Verfügung stehen
  • Auswertung der Ergebnisse
  • Drucken der Ergebnislisten und Urkunden
  • zeitnahe Übermittlung von Zwischen- und Endergebnislisten sowie von Fotos an den Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit
  • Beschaffung der Scheibenauflagen in ausreichender Stückzahl
  • Stellen der Ampelanlage

Dem gegenüber steht im Passus Erstattung von Aufwendungen „Der Ausrichter erhält die in der DBSV-Gebürenordnung vorgesehenen Zuschüsse nach Erfüllung des Vertrages sowie nach Rechnungslegung gegenüber dem GB Finanzen. Nicht in der Gebürenordnung aufgeführten Kosten sind durch den Ausrichter zu tragen.“ Auf die Nachfrage von uns, was das konkret für uns heißt, erhielten wir die durch das Präsidium legitimierte Antwort: „Das Präsidium sieht sich in Anbetracht der Haushaltlage nicht in der Lage, die Kann-Bestimmung des § 9.1.2. der Gebürenordnung anzuwenden.“
Das heißt konkret für uns als Ausrichter, dass wir nur das Scheibengeld in Höhe von 15 € pro gestellter Scheibe, d.h. maximal 600 € bei 40 gestellten Scheiben erhalten würden.

Kati antwortete am 17. Februar daher im Namen des Vorstandes des BSC Chemnitz-Rabenstein e.V. dem Vizipräsidenten des DBSV:Auf dieses Schreiben erfolgte keine Antwort, keine Nachfrage, ob das als Absage zu verstehen ist. Nur am 23.02.2020 die Nachricht auf facebook, dass Chemnitz (also wir) die DM abgesagt hätten.

Dieser Beitrag ist jetzt wieder gelöscht worden. Ob das bedeutet, dass der DBSV den Vertrag überarbeitet oder die Veranstaltung an einen anderen Ausrichter vergibt, entzieht sich unserer Kenntnis.